Versicherungsschutz

Glasschäden sind immer über die Teilkaskoversicherung abgedeckt
(auch innerhalb der Vollkaskoversicherung, für die meist eine höhere Selbstbeteiligung gilt).

Wichtig: Im Schadenfall werden Sie nicht hochgestuft! Da es in der Teikaskoversicherung keinen Schadenfreiheitrabatt gibt!

Sie zahlen für den Glasschaden maximal die vereinbarte Selbstbeteiligung, Steinschlag-Reparaturen sind in der Regel kostenlos.

Wir kooperieren mit nahezu allen Versicherungen. Das bedeutet für Sie, dass wir Ihnen die komplette Schadensabwicklung mit den Versicherungszentralen abnehmen.
Sind Sie in einem Tarif mit Werkstattbindung versichert? Auch hier können wir Ihnen helfen und kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf und eine sach- und fachgerechte Abwicklung Ihres Glasschadens.

Kein Schreibkram, keine Rennerei – wir erledigen das für Sie!